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17 Parteien zur Landtagswahl zugelassen
Abgeordnetenhaus von Berlin (Foto: Frank Pfuhl)
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17 Parteien zur Landtagswahl zugelassen

Bei den am 20. Septemberstattfinden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den 12 Bezirksvertretungen sind 17 Parteien zugelassen. Das gab der Landeswahlleiter Prof. Dr. Stephan Bröchler am 24. Juli bekannt.

Das ist im Vergleich zu 2023 fast eine Halbierung der zugelassenen Parteien. 2023 traten noch 34 Parteien an. 4 Parteien ließ der Landeswahlleiter nicht zu. Dazu zählen die Freien Wähler,  die pan-europäische Bewegung Mera25, die Partei „Die Basis“ und die Piraten. Dass die Piratenpartei keine Zulassung erhielt, betrachten politische Beobachter schon als kleine Sensation! Immerhin war man von 2011 bis 2016 im Berliner Landtag in Fraktionsstärke vertreten. In zahlreichen Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) waren sie damals ebenfalls vertreten. Die Ablehnung erfolgte nun, da diese 4 Parteien nicht die jeweils erforderlichen 2.200 Unterstützerunterschriften aufweisen konnten. Diese Hürde haben beispielsweise die FDP, BSW und die Tierschutzpartei genommen. Die Im Landtag bereits vertretenen Parteien, als da sind: CDU, SPD, AfD, Grüne und Linke, waren von den einzureichenden 2.200 Unterstützerunterschriften befreit.

In Eigenverantwortung konnten die Parteien festlegen, ob sie mit einer Landesliste oder mit Bezirkslisten antreten werden. Die Linke kehrt bei der Wahl im September zur Bezirksliste zurück. 2023 noch trat sie per Landesliste an.

Rathaus Schöneberg
(Foto: Frank Pfuhl)

Die 17 zugelassenen Parteien können nun um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler kämpfen. In Berlin gilt die bei der Landtagswahl die 5-Prozenthürde. Es kann aber auch ein direkt gewählter Parlamentarier ins Berliner Abgeordnetenhaus einziehen, selbst dann, wenn seine Partei die 5-Prozenthürde nicht übersprungen haben sollte. In eine BVV, also eines der 12 Bezirksrathäuser, kann man bereits mit 3 Prozent der Stimmen einziehen. Dann spricht man von einem Einzel-Verordneten. Erzielt die Partei knapp über 4 Prozent, bleibt aber unter 5: Dann werden höchstwahrscheinlich 2 Mitglieder dieser Partei in die BVV einziehen. Man spricht dann von einer Gruppe. Schafft eine Partei die 5-Prozenthürde, darf sie eine Fraktion stellen. Ab diesem Status sind die staatlichen Zuschüsse für Fraktionsmitarbeiter, Büromaterial, Büroausstattung usw. auch sehr viel höher als beim Status Gruppe oder Einzel-Verordneter.

 Text: Volker Neef

Foto: Frank Pfuhl

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Frank Pfuhl
SDHB Redaktion Berlin
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