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Das Wehrpflichtgesetz trat in Kraft
Bundeswehr, Symbolbild (Foto: Frank Pfuhl)
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Das Wehrpflichtgesetz trat in Kraft

In Westdeutschland trat 11 Jahre nach Kriegsende das Wehrpflichtgesetz in Kraft.

Männer im Alter von 18 bis zu 45 wurden damit, wie es der Volksmund nannte „zum Bund gezogen werden“. Wer den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigerte, konnte stattdessen einen Wehrersatzdienst ableisten.

Das Wehrpflichtgesetz trat am 21. Juli 1956, heute vor 70 Jahren, in Kraft. Der CDU-Politiker Theodor Blank (1905 bis 1972) war zu dieser Zeit der dafür verantwortliche Minister. Er war von Juni 1955 bis Oktober 1956 im Amt.

Text: Volker Neef

Foto: Frank Pfuhl

VO
Volker Neef
Redaktion HauptstadtEcho
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