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Thomas Seerig: „Potential älterer Menschen nutzen!“
Thomas Seerig (Foto: Volker Neef)
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Thomas Seerig: „Potential älterer Menschen nutzen!“

Thomas Seerig kennt man z. B. als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses in der Wahlperiode von 1990 bis 1995 und dann noch einmal von 2016 bis 2021. In der FDP-Fraktion war er u. a. Sprecher für Mitbürger mit Handicap. Thomas Seerig ist Vorsitzender der FDP Steglitz. Der mittlerweile im Ruhestand lebende Diplom-Kaufmann ist Vorsitzender des „Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen“. Dabei handelt es sich um ein Ehrenamt.

Wir sprachen mit ihm über die Themen Altersgrenzen sowie Altersdiskriminierung.

HAUPTSTADTECHO: Wie sinnvoll sind eigentlich Altersgrenzen?

Thomas Seerig: „Es gibt in der Gesellschaft viele Altersgrenzen! Ab 18 ist man volljährig und darf hochprozentigen Alkohol trinken, ab 40 Bundespräsident werden und ab 60 die kommunale Seniorenvertretung wählen.

Diese Altersgrenzen änderten sich im Zeitablauf und nach gesellschaftlichen Entwicklungen; früher war man mit 21 volljährig und wahlberechtigt und heute hat man schon mit 16 das Wahlrecht. Andererseits steigt zwar die Lebenserwartung, aber man wird trotzdem immer früher zum alten Eisen gepackt. Konrad Adenauer wurde mit 74 Bundeskanzler, aber man darf heute schon mit 65 nicht mehr Bezirksstadtrat werden. Aktuell wird gerade ein 69-jähriger Bewerber für ein Landratsamt in Niedersachsen ausgeschlossen, da das Höchstalter – wegen der achtjährigen Amtszeit – bei 67 läge“.

HAUPTSTADTECHO: Sind all diese Altersregelungen berechtigt?

Thomas Seerig: „Nein! Dieses ist für mich in dreifacher Hinsicht falsch.

Erstens können die Wählerinnen und Wähler doch selbst entscheiden, ob ein Bewerber körperlich und geistig dem Amt gewachsen ist und voraussichtlich sein wird.

Zweitens halte ich diese Grenze angesichts einer Lebenserwartung von 80 bzw. darüberhinaus bei Frauen für falsch und angesichts der Demografie für unangemessen und wenig wertschätzend. Wenn immer mehr Menschen über 60 bzw. 65 Jahre sind, sollte dieses Potential genutzt werden und vor allem angemessen bei Führungsämtern repräsentiert sein. Schließlich verbietet das Gesetz eine Diskriminierung aufgrund des Alters“.

HAUPTSTADTECHO: Liegt Ihrer Meinung in dem Fall aus Niedersachsen eine Diskriminierung vor?

Thomas Seerig: „Hier sehe ich eine solche Diskriminierung gegeben und in relevanterer Art, als dass der Vierzigjährige keinen Seniorenteller bekommt.

In früheren Generationen war bloßes Alter oft ein Wert an sich, während heute Jugendlichkeit per se positiv erscheint. Es zeigt sich, dass auch oder gerade eine große Anzahl nicht immer vor Diskriminierungen schützt“.

HAUPTSTADTECHO: Vielen Dank für das Gespräch.

Text/Foto: Volker Neef

VO
Volker Neef
Redaktion HauptstadtEcho
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