Brandenburg ist das Bundesland der digitalen Rechenzentren. In den kommenden Jahren sind Investitionen von rund 30 Milliarden Euro in diesem Bereich geplant. Die Rechenzentren bringen kaum Jobs vor Ort, verursachen aber hohe Kosten, bspw. durch den enormen Wasser- und Energieverbrauch. Erschwerend kommt hinzu, dass die Brandenburger Kommunen kaum am Gewerbesteueraufkommen teilhaben. Nach mehrfacher Kritik der Linksfraktion im Bundestag hat Finanzminister Lars Klingbeil gerade im Rahmen des Einkommensteuerreformgesetztes auch eine Neuregelung der Gewerbesteuer für Rechenzentren vorgelegt.
Hierzu äußert sich Christian Görke, Brandenburger Bundestagsabgeordneter und finanzpolitischer Sprecher der Linksfraktion, wie folgt: „Ich freue mich sehr, dass die Brandenburger Gemeindekassen nun auch etwas von den Ansiedlungen der Rechenzentren haben. Ohne Neuregelung wären sie quasi leer ausgegangen, denn der Großteil der Gewerbesteuer wäre aus den Standortgemeinden wie zum Beispiel Lübbenau in den Firmensitz des IT‑Unternehmens wie in Heilbronn geflossen. Mit dem neuen Gesetz wird dieser steuerpolitische Missstand endlich behoben und Gerechtigkeit für die Brandenburger Kommunen hergestellt. Ich bin eigentlich kein Fan der Bundesregierung, aber bei diesem Punkt muss ich sie auch mal loben.“

Steuerpolitischer Hintergrund zur Einordnung:
Der Zerlegungsmaßstab der Gewerbesteuerzahlungen von Firmen, die in mehreren Gemeinden operieren, wird auf Basis der Lohnsummen berechnet (§ 29 Abs. 1 GewStG). Dadurch hätten die Gemeinden trotz einer Ansiedlung im Milliardenbereich leer ausgehen können, denn der Großteil der Jobs entsteht anderswo. Nehmen wir das Beispiel Schwarz-Digits in Lübbenau: Der Großteil der Arbeitsplätze entsteht auf dem Campus in Heilbronn. In Lübbenau selbst entstehen gerade einmal 60 Arbeitsplätze. Die Gewerbesteuereinnahmen würden trotz Milliardeninvestition in Oberspreewald-Lausitz fast ausschließlich dem Kreis Heilbronn zugutekommen.
Vor dem Hintergrund eines sehr ähnlichen Problems bei PV- und Windanlagen hatte der Gesetzgeber 2008 eine Ausnahmeregelung in das Gewerbesteuergesetz eingefügt. Solch eine Regelung fehlt bisher für Rechenzentren. Nach wiederholter Kritik an diesem Umstand hat die Bundesregierung ein Steueränderungsgesetz vorgelegt. Nun bestimmt der maximale Stromverbrauch maßgeblich (im Verhältnis 90 Stromverbrauch zu 10 Lohnsumme) die Zerlegung der Gewerbesteuer, zugunsten der Brandenburger Kommunen.
Das teilte unserer Redaktion Christian Görke, Brandenburger Bundestagsabgeordneter und finanzpolitischer Sprecher der Linksfraktion, mit. (Fotos: Volker Neef; Frank Pfuhl)