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Der Staat Preußen und seine zwei Kammern
Berliner Abgeordnetenhaus (Foto: Frank Pfuhl)
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Der Staat Preußen und seine zwei Kammern

Der Staat Preußen gab sich 1848 eine neue Verfassung. 

Es waren zwei Kammern geschaffen worden, in denen die Volksvertreter des Staates Preußen ihre Amtsgeschäfte, zu deren wichtigsten Aufgaben auch die Debatten zählten, aufnahmen. Diese beiden neuen Kammern des Landtages waren das Abgeordnetenhaus und das Herrenhaus. 

Heute ist das Herrenhaus Sitz des Bundesrates. Dort war die Erste Kammer des Preußischen Landtags, der Legislative Preußens, angesiedelt. 

Erstmals kamen die Volksvertreter im Abgeordnetenhaus und im Herrenhaus zu einer Sitzung am 26. Februar 1849, heute vor 177 Jahren, zusammen.

Text/Foto: Frank Pfuhl

VO
Volker Neef
Redaktion HauptstadtEcho
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