
Marianne Schmidt eröffnete Vernissage
26. Februar 2026
Schneeweiß und sehr leicht
27. Februar 2026Bundestagspräsidentin Julia Klöckner beruft die 18. Bundesversammlung zum 30. Januar 2027 ein
17.Bundesversammlung_2022 (Foto: Frank Pfuhl)
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am 26.2. als Termin für die nächste Bundesversammlung Samstag, den 30. Januar 2027, festgelegt und den Ältestenrat darüber informiert. Die Bundesversammlung tritt an diesem Tag im Deutschen Bundestag zusammen und wählt die zukünftige Bundespräsidentin oder den zukünftigen Bundespräsidenten.

Der Termin schließt sich an die Sitzungswoche an, in der der Bundestag am 27. Januar 2027 die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus begeht. Die für die Bundesversammlung erforderliche erweiterte Bestuhlung des Plenarsaals kann bereits auch für diesen Termin genutzt werden. Das ist effizient, schont Ressourcen und erweitert vor allem die Einladungsmöglichkeiten: Im kommenden Jahr werden somit mehr Gäste an der Gedenkstunde im Parlament teilnehmen können.

Gemäß Artikel 54 Absatz 4 Satz 2 Grundgesetz und § 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung obliegt es der amtierenden Präsidentin des Deutschen Bundestages, Julia Klöckner, Ort und Zeit der Versammlung zu bestimmen. Sie ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesversammlung zuständig.
Die Bundesversammlung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammentreten (Artikel 54 Absatz 4 Satz 1 GG). Die Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten endet mit Ablauf des 18. März 2027 – spätester Termin für den Zusammentritt wäre somit der 16. Februar 2027 gewesen.
Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus allen 630 Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen gewählt werden. Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Ländervertreter müssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den jeweiligen Volksvertretungen gewählt sein. Ein Landtagsmandat ist nicht notwendig, es können auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gewählt werden.
Die einzige Aufgabe der Bundesversammlung besteht darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Die Versammlung tritt daher in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen.
Das teilte unserer Redaktion die Pressestelle des Deutschen Bundestages mi. (Foto: Frank Pfuhl)























