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Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit

Lichtschalter und Steckdose (Foto: Adam Neef)

Diebe stehlen z. B. Autos, Küchengeräte, Uhren, Textilien.

Kann man eigentlich etwas stehlen und dafür bestraft werden, was man gar nicht sehen kann, dass aber existent ist? Man kann ja zum Beispiel Strom „stehlen“. Im Volksmund sagt man Stromdiebstahl. Der § 248c erfasst dieses Vergehen.

Am 9. April 1900, heute vor 126 Jahren, trat das Gesetz „Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit“ in Kraft. Stromdiebe begehen ein Vergehen. Das bedeutet, sie kommen meist mit einer Geldstrafe oder mit einer sehr geringen Freiheitsstrafe davon. Den entstandenen Schaden, den Strom musste ja jemand anders bezahlen, müssen sie selbstverständlich wiedergutmachen.

Text/Foto: Adam Neef

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