NEWS
Carsten Ubbelohde, MdA: „Molotowcocktails auf Polizisten zu werfen ist keine Jugendsünde“Gemeinsame Gewerbekontrollen in Reinickendorf – Verdacht auf Steuerhehlerei in drei Fällen3. China-Europa Wissenschaftlerforum in Frankfurt am MainDieser Vogel wandert gerne in die FerneKöniglicher Silberschmuck präsentierte sich in CharlottenburgSicherheitskonferenz in Berlin-Wer zahlt eigentlich die Zeche?Lufthansa Group steigert operativen Gewinn – starke Nachfrage und Kostendisziplin gleichen höhere Treibstoffkosten mehr als ausFrische Schrippen-seit 30 Jahren auch am Sonntag!Heilpraktikerin Annette Ufermann: „Kalte Ohren, angespannter Nacken – was hat der Winter mit Tinnitus zu tun???“U-Bahnhof Podbielskiallee: Teilweise SperrungCarsten Ubbelohde, MdA: „Molotowcocktails auf Polizisten zu werfen ist keine Jugendsünde“Gemeinsame Gewerbekontrollen in Reinickendorf – Verdacht auf Steuerhehlerei in drei Fällen3. China-Europa Wissenschaftlerforum in Frankfurt am MainDieser Vogel wandert gerne in die FerneKöniglicher Silberschmuck präsentierte sich in CharlottenburgSicherheitskonferenz in Berlin-Wer zahlt eigentlich die Zeche?Lufthansa Group steigert operativen Gewinn – starke Nachfrage und Kostendisziplin gleichen höhere Treibstoffkosten mehr als ausFrische Schrippen-seit 30 Jahren auch am Sonntag!Heilpraktikerin Annette Ufermann: „Kalte Ohren, angespannter Nacken – was hat der Winter mit Tinnitus zu tun???“U-Bahnhof Podbielskiallee: Teilweise Sperrung
„Kameradinnen! Achtung! Stillgestanden!“
Soldatin und Soldat bei der Bundeswehr (Foto: Volker Neef)
AktuellesPolitik

„Kameradinnen! Achtung! Stillgestanden!“

Der Befehlsruf bei der Armee „Achtung! Stillgestanden!“ galt bei der Bundeswehr jahrzehntelang nicht für Soldatinnen.

1955, bei Gründung der Bundeswehr, sprach man ausschließlich von Kameraden.

Das Wort „Kameradinnen“ kam erst 45 Jahre hinzu. So ganz korrekt ist diese Angabe nicht! Bereits Mitte der 1970er Jahre durften beispielsweise Medizinerinnen, Apothekerinnen, Zahnärztinnen in Uniform ihren Dienst antreten. Tätigkeiten an der Waffe, Einsatz auf See, Einsatz als Panzerfahrerin oder als Kampfpilotin waren den Damen weiterhin versagt.

Dann kam die Änderung 2000. Am 19. Dezember 2000, heute vor 24 Jahren, wurde der Artikel 12a des deutschen Grundgesetzes geändert. Fortan ist auch Frauen der Dienst in der deutschen Armee erlaubt.

Text/Foto: Volker Neef

RE
Redaktion-SDHB-online
Redaktion HauptstadtEcho
Artikel teilen: Facebook X / Twitter
Newsletter & E-Paper

Bleiben Sie immer informiert –
kostenlos, wöchentlich, direkt.

Das HauptstadtEcho E-Paper erscheint monatlich mit allen Beiträgen aus Politik, Touristik, Kultur und Wirtschaft – als PDF in Ihrem Postfach.

Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. DSGVO-konform.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner