NEWS
Frische Schrippen bitte auch sonntags!
(Foto: Adam Neef)
AktuellesWirtschaft

Frische Schrippen bitte auch sonntags!

Die Generation 40plus hierzulande kannte es aus eigener Erfahrung noch! Sonn- und Feiertags durften die Bäcker und Konditoren in Deutschland nur Kuchen und Torten verkaufen.

Am 1.November 1996 trat ein neues Gesetzt in Kraft! Das gelockerte Ladenschlussgesetz erlaubte es den Bäckern und Konditoren, rund um die Uhr zu backen. Das Nachtbackverbot landete in der Schublade.

Nun durften die Handwerker aus den Bereichen der Bäcker- und Konditorinnung neben Kuchen und Torten auch frisches Brot und knusprige Schrippen verkaufen. Allerdings streng limitiert auf 3 Stunden an Sonn- und Feiertagen. Der erste Sonntag, an dem der Verkauf von frischen Brötchen und Broten stattgefunden hatte, war der 3. November 1996, heute vor 29 Jahren. Mittlerweile ist auch das am Sonntag ganztags erlaubt und nicht nur 3 Stunden lang.

Text/Foto: Adam Neef

VO
Volker Neef
Redaktion HauptstadtEcho
Artikel teilen: Facebook X / Twitter
Newsletter & E-Paper

Bleiben Sie immer informiert –
kostenlos, wöchentlich, direkt.

Das HauptstadtEcho E-Paper erscheint monatlich mit allen Beiträgen aus Politik, Touristik, Kultur und Wirtschaft – als PDF in Ihrem Postfach.

Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. DSGVO-konform.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner